Bemessungsdauer der Stromquelle
Versorgungszeit über Batterien in Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind 3 Stunden lang zu Versorgen. Damit soll das sichere Verlassen, des Gebäudes, im Notbetrieb gewährleistet werden.
Folgende Ausnahmen sind zu beachten:
Bei Arbeitsstätten, Parkhäusern und Tiefgaragen darf die Versorgungszeit auf 1 Stunde reduziert werden.
Dagegen muss in Wohnhochhäusern, Beherbergungsstätten und Heimen eine Versorgungszeit von 8 Stunden gewährleistet werden.
Bei Einsatz sogenannter Treppenlichtautomatik kann die Zeit auf 3 Stunden reduziert werden, wenn das Licht auch im Notbetrieb über beleuchtete Taster einschaltbar ist.