Hinweis zur Beleuchtung
Fluchtwegkennzeichen müssen im Betrieb eindeutig erkennbar sein.
Bei außenbeleuchteten Sicherheitszeichen ist darauf zu achten, dass die erforderliche Beleuchtungsstärke am Zeichen dauerhaft sichergestellt wird. Im Normalbetrieb sind dabei mindestens 50 lx auf dem Sicherheitszeichen erforderlich.
Die Beleuchtung ist bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen.

